Rumänien erwägt Klage gegen Österreich vor EuGH

Rumänien erwägt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Anfang des Jahres in Österreich in Kraft getretene Indexierung der Familienbeihilfe. Die EU-Kommission prüft unterdessen ihrerseits die Indexierung. Eine Sprecherin sagte auf die Frage zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren am Montag, dass die „Indexierung laut EU-Recht nicht erlaubt“ sei.

Die Kommissionssprecherin erklärte weiter, es handle sich um eine Frage der Diskriminierung. Die Rechte der Kinder seien zu respektieren. Nicht eingehen wollte die Sprecherin darauf, ob sich die Kommission einer Klage Rumäniens anschließen werde. Die EU-Kommission hatte bereits im vergangenen Oktober mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder gedroht.

Die rumänische Regierung erwägt eine Klage, da man es bei der Kürzung der Familienhilfe für in ärmeren Staaten lebende Kinder mit „einem klaren Fall von Diskriminierung“ zu tun habe, der gegen sämtliche grundlegenden Werte der EU verstoße, sagte Außenminister Teodor Melescanu am Sonntag. In Österreich tätige rumänische Arbeitnehmer würden ihre Steuern und Abgaben ebenso entrichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch, trotzdem würden ihre Kinder nun plötzlich „um bis zu 50 Prozent weniger Beihilfen als bisher“ erhalten, so der Außenminister.

Aus diesem Grund prüfe die Regierung in Bukarest nun Möglichkeiten, um diese „Diskriminierung abzuschwächen“. Sollte die rumänische Exekutive tatsächlich beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich klagen, so sei er sich ziemlich sicher, dass sein Land dabei „nicht der einzige Kläger“ bleiben werde, fügte Melescanu hinzu.

Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gewandt. Im November sendeten sieben weitere, von der Kürzung betroffene Länder – die Visegrad-Staaten (V4) Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien – einen diesbezüglichen Brief an Thyssen, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten.

Das österreichische Familienministerium kritisierte Rumänien wegen dessen offenem Auftreten gegen die Indexierung der Familienbeihilfe. Für ein Vorsitzland „wäre es eigentlich üblich, den Ansatz des honest broker (‚ehrlicher Makler‘) zu verfolgen und sich möglichst neutral zu verhalten“, hieß es am Montag.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) wiederholte die Argumente der Bundesregierung für das neue Gesetz. „Die Indexierung bringt mehr Gerechtigkeit. (…) Die Familienbeihilfe ist kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung. Daher wurde die Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten des Staates angepasst, in dem das Kind wohnt.“

Das Familienministerium wies hierbei darauf hin, dass rumänische Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten, auch jetzt noch mehr Geld bekommen als jene, deren Eltern in Rumänien tätig sind. Allerdings wurde die Höhe der österreichischen Sozialleistungen für in Rumänien lebende Kinder ab 1. Jänner 2019 etwa halbiert.

Seit 1. Jänner wird die österreichische Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entsprechend den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert. 125.000 Kinder sind von einer Kürzung betroffen, in Rumänien allein sind es rund 14.000. In Zukunft gibt es somit für ein 0- bis zweijähriges Kind, das in Rumänien lebt, nur noch 56,20 Euro österreichische Familienbeihilfe monatlich statt bisher 114 Euro; für 3-9-Jährige sind es nun 60,10 statt 121,90 Euro.

(APA)

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