Über 11.000 Unterstützer*innen für ein zeitgemäßes Familienrecht

Was vor einem Jahr mit einer gemeinsamen Erklärung von 60 hochrangigen Familienrechts- und sozialwissenschaftlichen Expert*innen begann, hat sich Dank zahlreicher ehrenamtlicher Helfer*innen heute zu einer breiten gesellschaftlichen Bewegung von Müttern und Vätern entwickelt. Immer mehr Eltern wünschen sich gemeinsame elterliche Verantwortung von Anfang an und wollen nach einer Trennung nicht in überholte Rollenmodelle gedrängt werden. Über 11.000 Unterstützer*innen haben sich den Forderungen des Bündnisses bereits angeschlossen.

„Das jahrzehntelange Leitbild des Alleinerziehenden-Residenzmodells, angefangen von Melderecht über Familien- bis Steuerrecht, ist nicht mehr zeitgemäß“ erklärt Cornelia Spachtholz, Sprecherin des Bündnisses und Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM). Überlastete Mütter mit schwierigen beruflichen Rahmenbedingungen, Kinderarmut und eine einseitige Lastenverteilung der familiären Aufgaben stehen einer Weiterentwicklung hin zu gleichberechtigter Teilhabe an Erwerbs- und Familienarbeit im Weg. „Wir brauchen daher zeitgemäße Rahmenbedingungen, die den Wünschen von Eltern und den Bedürfnissen von Kindern in der Lebensverlaufsperspektive gerecht werden“.

Markus Witt, Sprecher des Bündnisses und Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. ergänzt: „Der Streit nach einer Trennung ist häufig aufgrund der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen vorgegeben. Das muss enden, das schadet unseren Kindern“. Er will den Eltern wieder Augenhöhe verschaffen und für alle Beteiligten faire Regelungen rund um Kind, Beruf und Geld anbieten. „Damit helfen wir vor allem den Kindern. Das wäre gelebter Kinderschutz“.

Das Bündnis fordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) gesetzliches Leitbild für Eltern wird, welche sich nicht über die Betreuung ihrer Kinder einigen können. Es stützt sich hierbei auf die Erkenntnisse von weit über 100 internationalen Studien, welche zeigen, dass es Kindern (und auch Eltern) deutlich besser geht, wenn die Kinder möglichst viel Zeit auch im Alltag mit beiden Eltern verbringen. Keine der Studien konnte Vorteile für das in Deutschland bevorzugte Alleinerziehenden-Residenzmodell aufzeigen.

Nachdem 2015 bereits die parlamentarische Versammlung des Europarates in ihrer Resolution 2079(2015) sich einstimmig dafür ausgesprochen hatte, die Doppelresidenz als gesetzliches Leitbild in allen 47 Mitgliedsstaaten Europas gesetzlich zu verankern, muss nun endlich der deutsche Gesetzgeber handeln. Trotz klarer Faktenlage ist die deutsche Politik bisher eher zögerlich, wie eine Anhörung im Bundestag im März 2018 zeigte.

Das Bündnis bittet um weitere aktive Unterstützung und Mitzeichnung der Petition. Diese soll noch im November dem Petitionsausschuss überreicht werden und wird dann in eine Online-Petition des Deutschen Bundestages überführt. Hierüber wird das Bündnis weiter berichten und um Unterstützung werben.

https://www.doppelresidenz.org/page/news/petition.php

Anfragen und Informationen zu regionalen Informations- und Aktionsständen können an info@doppelresidenz.org gesandt werden. Informationen rund um die Doppelresidenz, die Petition inkl. einer kostenfrei downloadbaren Broschüre werden auf der Seite www.doppelresidenz.org zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen

doppelresidenz.org ist ein vereinsübergreifendes Portal und Aktionsbündnis, welches aus der 2012 gegründeten Projektgruppe Doppelresidenz hervorgegangen ist. Ziel der Projektgruppe ist es, die vereins- und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung der Doppelresidenz zu betreiben.

Neben dem Portal doppelresidenz.org, das umfangreiche Informationen zur gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, juristischen und politischen Entwicklung zur Doppelresidenz bereitstellt, ist das Bündnis auch auf Veranstaltungen aktiv, um Interessierte über Chancen und Grenzen der Doppelresidenz zu informieren.

Anstatt des Begriffes „Wechselmodell“ verwenden wir den Begriff „Doppelresidenz“. Zum einen drückt es besser aus, dass die Kinder bei beiden Eltern „Zuhause“ und keine Besucher sind. Zum anderen finden in der Doppelresidenz zumeist weniger Wechsel zwischen den Elternhäusern statt als im häufig gelebten Residenzmodell. Der Begriff Wechselmodell ist daher aus unser Sicht missverständlich (siehe auch https://www.doppelresidenz.org/page/warum-doppelresidenz.php).

(PR-Inside.com)

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