E-Wirtschaft gegen Lieferanten-Verpflichtung

Die österreichische Strombranche lehnt die im neuen Bundes-Energieeffizienzgesetz vorgesehene Verpflichtung für Energielieferanten ab, dass sie bei ihren Kunden für Energieeinsparungen sorgen sollen. Lieferanten könnten ihre Abnehmer ja nicht zu einem bestimmten Verhalten zwingen – und sollten schon gar nicht dafür bestraft werden, wenn bestimmte Ziele verfehlt werden.

Das ist der Hauptkritikpunkt des Branchen-Verbandes Oesterreichs Energie am Gesetzentwurf, für den diese Woche die Begutachtungsfrist abgelaufen ist. Wenn man die Effizienz-Verpflichtung den Lieferanten aufbürde, habe dies eine Reihe augenscheinlicher Nachteile, argumentiert die E-Wirtschaft in ihrer Stellungnahme, die dem Parlament zugegangen ist. Es drohten nämlich Wettbewerbsverzerrungen etwa aufgrund von Ausnahmen für Lieferungen aus dem Ausland oder aufgrund unterschiedlicher Kundenstruktur. Ferner fehlten bei einer solchen Umsetzungsvariante positive Anreize für Energiedienstleister. Und schließlich drohe ein hoher bürokratischer Aufwand und eine mangelnde Transparenz.

Anstelle einer Verpflichtung der Energielieferanten schlägt Oesterreichs Energie eine Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie über strategische Maßnahmen oder aber über eine Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber vor. Die EU-Variante könnte auch eventuelle künftige Brüsseler Strafzahlungen unterbinden. Daher sollten, wie das die EU-Richtlinie vorsehe, „alternative Maßnahmen“ vorgesehen werden – und zwar innovative steuerliche Anreizsysteme nach deutschem Vorbild, also etwa Förderungen oder freiwillige Vereinbarungen anstelle eines Pflichtsystems.

Für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Energieunternehmen, aber auch der übrigen Betriebe, spiele es eine erhebliche Rolle, wie das Thema Energieeffizienz umgesetzt werde – weil nämlich Deutschland mit Österreich eine Preiszone im Strombereich bilde. Deutschland setze für Energieeinsparungen bei den Endkunden auf „alternative Maßnahmen“. Sollte das nicht zur Zielerreichung ausreichen, plane das Nachbarland wahrscheinlich einen allgemeinen Energieeffizienz-Aufschlag auf den Energiepreis. Eine Pflicht für die Lieferanten strebe Deutschland aber nicht an.

Sauberkeit des Stroms anrechnen

Die Verpflichtung – derzeit: der Energielieferanten – zu einem jährlichen Einsparziel von 0,6 Prozent der Endenergie-Abgabe sei „eine sehr ambitionierte Herausforderung, die in dieser Höhe sehr kritisch gesehen wird“, warnt Oesterreichs Energie. Dazu verweist die E-Wirtschaft auf das im Vergleich zu Wärme und Mobilität (Verkehr) geringe Effizienzpotenzial des Stromsektors. Dass oft auch der Einsatz von Strom andere emissionsreichere Energieformen ersetzen könne, müsse sich in den Zielen ebenfalls widerspiegeln und spreche wiederum für eine Umsetzung über „alternative Maßnahmen“.

Bei der Berechnung des Einsparziels der Energielieferanten pocht die Strombranche darauf, dass davon etwa die Bundesgebäude subtrahiert werden müssten, die unter die Sanierungsverpflichtung fallen, aber auch die von dieser Verpflichtung ausgenommenen Landesverteidigungs- oder denkmalgeschützten Gebäude. Zudem sollten den Lieferanten die von ihnen 2013 freiwillig gesetzten Beiträge als „early actions“ auf die Verpflichtung ab 2014 angerechnet werden.

Unklar ist hier für Oesterreichs Energie auch, welche Berechnungsbasis – und somit welches Einsparziel – für 2014 bis 2020 für neu gegründete Firmen und Lieferanten herangezogen wird, da das Einsparziel ja auf Basis der vorangegangenen drei Jahre vor Anwendungsbeginn der Richtlinie berechnet werden soll. Auch der Einfluss des Abgangs eines großen Kunden sei unklar, wird am Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) kritisiert, da mangels „rollierender“ Rechnung die Einsparungsverpflichtung für den Lieferanten dennoch gleich bleiben könnte.

Zurechnungen neu regeln

Für Lieferanten sollte eine adäquate Anrechnung bei Co-Finanzierungen bei Energie-Effizienzmaßnahmen sichergestellt werden, fordert die Branchenvertretung ebenfalls. Durch die Möglichkeit, anrechenbare Effizienzmaßnahmen an Dritte weiterzugeben, werde es zu einer massiven Maßnahmen- und Förderkonkurrenz kommen. Insbesondere bei Co-Finanzierungen durch Länder oder Bund sollte es aber eine gänzliche Anrechnung zugunsten der Energielieferanten geben. Leiste etwa ein Lieferant einen Zuschuss, so müsse dies dem gesetzlich verpflichteten Akteur zugutegeschrieben werden – und nicht etwa dem Bundesland, das keiner Einsparungspflicht unterliege.

Eine Verpflichtung, dass jeder Lieferant 40 Prozent der Maßnahmen bei Haushalten setzen müsse, wird von der E-Wirtschaft abgelehnt, da viele EVU nur Groß- oder Gewerbekunden versorgten und gar keinen Zugang zu Haushaltskunden hätten. Das Potenzial eines Lieferanten hänge maßgeblich von seiner Kundenstruktur und Kundengröße ab, daran könnten die Lieferanten aber nichts ändern.

Zudem sieht Oesterreichs Energie auch die Gefahr, dass sich endenergieverbrauchende Unternehmen kurz- und mittelfristig mit Audits und Maßnahmen mit nur kurzen Amortisationszeiten von weniger als 3 oder 5 Jahren von ihrer Verpflichtung befreien, mit dem Effekt, dass die Lieferanten-Verpflichtung womöglich voll wirksam werden könnte. Es sei sicherzustellen, dass alle in Österreich tätigen Energielieferanten und energieschluckende Betriebe vom Gesetz erfasst werden, unabhängig von der Herkunft der Energie, also auch ausländische Lieferanten. Andernfalls drohten heimischen EVU massive Wettbewerbsnachteile.

(APA)

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