Anklagen in Telekom-Affäre erhoben

In der Telekom-Affäre hat die Staatsanwaltschaft Wien nun Anklage gegen den Lobbyisten Peter Hochegger, den Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer und sowie gegen den ehemaligen FPÖ-/BZÖ-Politiker Klaus Wittauer erhoben. Dies teilte die Behörde am Montag mit. Diese drei sowie „weitere Personen“ stünden unter dem Verdacht der Untreue, der falschen Beweisaussage sowie der Geldwäscherei, hieß es.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Nicht angeklagt wurde die frühere BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger. Anlass waren angebliche Zahlungen von insgesamt 960.000 Euro der Telekom Austria an zwei Agenturen, die den BZÖ-Nationalratswahlkampf 2006 abwickelten. Die Staatsanwaltschaft sprach wörtlich von „Scheinrechnungen“, die von der Telekom „ohne Wissen der Aktionäre und ohne adäquate Gegenleistung“ geleistet worden seien.

Hochegger und Wittauer stünden im Verdacht, dies organisiert zu haben. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft den Genannten vor, im Korruptions-U-Ausschuss zu dem Thema falsch ausgesagt zu haben. Hochegger kann gegen die Anklage innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch erheben. Ob er dies tun wird, ist derzeit offen. Seine Anwältin sagte auf Anfrage der APA, man müsse nun auf die Zustellung der Anklage und auf Hocheggers Entscheidung über ein Rechtsmittel warten.

Insgesamt wurde Anklage gegen sieben Personen erhoben, vier werden von der Staatsanwaltschaft Wien nicht namentlich genannt. Sie hat zugleich mit ihrer Anklage am Montag auch beantragt, das BZÖ zur Rückzahlung der Telekom-Gelder zu verurteilen. Die Behörde spricht in diesen Zusammenhang von einer „unrechtmäßigen Bereicherung“ in der Höhe von etwa 940.000 Euro.

Ob die Zahlungen, die via zwei Werbeagenturen und die BZÖ-Agentur Orange abgewickelt wurden, etwas mit der Novelle der Universaldienstverordnung 2006 zu tun haben, sei „Gegenstand weiterer Ermittlungen, für die Frage der Untreue bzw. der Beteiligung daran jedoch irrelevant“. Gegen Gastinger wird noch ermittelt, und zwar in Graz. Die sieben Angeklagten können nun binnen zwei Wochen Einspruch bei Gericht erheben.

(APA)

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