Spritpreisrechner wird von VfGH geprüft

Der „Spritpreisrechner“ wird vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geprüft. Ein Wiener Tankstellenbetreiber hat Beschwerde eingelegt. Er erachtet sich in den Grundrechten auf Eigentum und Erwerbsfreiheit verletzt und beklagt, dass die Regelungen unklar und gleichheitswidrig seien. Die Verfassungsrichter nehmen die Beratungen dazu in der am Donnerstag startenden Dezember-Session auf.

Die Spritpreis-Datenbank der Energie-Regulierungsbehörde E-Control und des Wirtschaftsministeriums informiert – unter www.spritpreisrechner.at seit August 2011 die Konsumenten über günstige Treibstoffpreise in ihrer Umgebung. Anlass waren die hohen Spritpreise, der Spritpreisrechner sollte durch Transparenz für günstigere Preise sorgen. Von den Konsumenten wurde er gut angenommen: Im ersten Jahr gab es laut Wirtschaftsminister Mitterlehner 5,6 Millionen Zugriffe.

Die Tankstellenbetreiber müssen – in Anlehnung an die Spritpreis-Verordnung, wonach die Preise nur einmal am Tag, um 12.00 Uhr, erhöht werden dürfen – Änderungen unverzüglich (also binnen 10 Minuten) melden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Betreiber maximal eine halbe Stunde Zeit haben. Die Einhaltung der Meldepflicht wird von den Bezirksverwaltungsbehörden kontrolliert, bei Verstößen drohen Geldstrafen. Diese in einer Verordnung vorgenommenen Regelungen versucht der Wiener Tankstellenbetreiber nun, mit seiner VfGH-Beschwerde zu kippen.

Auch der Dauerbrenner Einheitswerte beschäftigt die Verfassungsrichter in der Dezember-Session. Diesmal geht es um die Grunderwerbssteuer. Der VfGH hat im Juli dazu eine Gesetzesprüfung beschlossen – und im Prüfbeschluss seine Zweifel an den Regelungen für die Berechnung deponiert. Denn die Grunderwerbssteuer wird bei Kauf oder Tausch nach dem Verkehrswert, bei Schenkung oder Erbe nach dem Einheitswert bemessen.

(APA)

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