Berufung gegen Insider-Freispruch von Ruttenstorfer

Der Freispruch von Ex-OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer vom Vorwurf des Insiderhandels geht in die zweite Instanz vor das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Die Staatsanwaltschaft Wien hat heute, Freitag, die volle Berufung eingebracht, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, auf APA-Anfrage.

Das Urteil wurde am 10. März schriftlich ausgefertigt, sagte Christina Salzborn, Sprecherin des Straflandesgerichts Wien. Dem Ex-OMV-Chef wird seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) und Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Vorfeld des Ende März 2009 überraschenden Verkaufs der Fünftel-Beteiligung an der MOL einen Insiderhandel getätigt zu haben. Wenige Tage vor dem Verkauf des MOL-Pakets für 1,4 Mrd. Euro an den russischen Konkurrenten Surgutneftegaz durch die OMV hatte Ruttenstorfer OMV-Aktien für knapp 632.000 Euro im Rahmen eines Management-Vergütungsprogramms erworben.

In der mündlichen Urteilsbegründung erklärte Richterin Claudia Moravec-Loidolt am 27. Jänner 2011, dass Ruttenstorfer zum Zeitpunkt des Eigeninvestments sehr wohl eine Insider-Information vorgelegen sei, die auch „hinreichend wahrscheinlich“ und „genau“ im Sinne des Gesetzes gewesen sei. Der Ex-OMV-Chef habe diese Information aber nicht dazu ausgenützt, um sich zu bereichern, begründete sie den Freispruch.

Weniger erfolgreich war Ruttenstorfer hingegen im verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren wegen Marktmanipulation durch irreführende Information. In einem „profil“-Interview vom 18. März 2009 hatte Ruttenstorfer einen baldigen MOL-Ausstieg als nicht besonders wahrscheinlich eingeschätzt. Die OMV werde den Anteil durchaus bis Ende 2009 halten, meinte er zum Magazin. Knapp zwei Wochen später wurde der Anteil überraschend verkauft. Eine 20.000 Euro Strafe der FMA wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien im Jänner 2011 bestätigt. Dagegen hatte Ruttenstorfer eine Beschwerde bei Verwaltungsgerichtshof angekündigt.

(APA)

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.