Anzeige gegen Rosenkranz wegen Wiederbetätigung
Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die FPÖ- Bundespräsidentschaftskandidatin Rosenkranz eingebracht. Er ist der Ansicht, dass die Ablehnung des NS-Verbotsgesetz durch die FPÖ-Politikerin zumindest eine „Vorbereitungshandlung“ zur Wiederbetätigung darstellt. Die Freiheit habe laut OGH dort ihre Grenzen, wo sie gegen Normen des Verbotsgesetzes verstoße, so Zanger.
Nicht zufällig würden die Aussagen von Rosenkranz im Zusammenhang mit dem Urteil gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik stehen, glaubt Zanger. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hatte eben erst dessen ursprünglich verhängte fünfjährige Freiheitsstrafe auf vier Jahre reduziert. Die Diskussion über ihre Forderung wolle Rosenkranz offenbar dazu nutzen, dass sich ihre Gesinnungsgenossen unter dem Deckmantel der „Redefreiheit und Pressefreiheit“ revisionistisch zu betätigen, so Zanger.
Rosenkranz‘ Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes sei „ein Begehren, das eine zentrale Forderung der extrem rechten Szene darstellt“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien. So unterstütze die als rechtsextrem eingestufte „Nationale Volkspartei“ (NVP) deshalb die Freiheitliche Präsidentschaftskandidatin.
Eine Ablehnung oder Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes sei ein Akt der Wiederbetätigung, zumindest aber eine „Vorbereitungshandlung“, so Zanger. Daran ändere es auch nichts, dass sich Rosenkranz auf die Meinungsfreiheit beruft, da auch die Proponenten der sogenannten Auschwitz-Lüge sich auf ihre „Verfassungsfreiheiten“ berufen hätten, ungeachtet dessen aber strafrechtlich verurteilt wurden, „weil nach Meinung des OGH und der einschlägigen Rechtsmeinung in Österreich, die Freiheit dort ihre Grenzen hat, wo sie gegen Normen des Verbotsgesetzes verstößt“.
(APA)
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