Anklage wegen fahrlässiger Tötung im Fall Krems

Das Verfahren gegen die Polizistin, die zuvor in dem Supermarkt den Begleiter des 14-Jährigen, einen 17 Jahre alten Burschen, angeschossen hatte, wird indes eingestellt. Ihr billigt die Anklagebehörde zu, in „gerechtfertigter Notwehr“ gehandelt zu haben, wie Schober feststellte.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg, die von der Oberstaatsanwaltschaft Wien mit den Ermittlungen in der Sache betraut worden war, wird den Strafantrag gegen den Polizisten beim zuständigen Landesgericht Krems einbringen. Zugleich wird die Anklagebehörde beantragen, dass nicht in Krems, sondern im Landesgericht Korneuburg verhandelt wird. „Damit soll jedem Anschein einer möglichen Befangenheit vorgebeugt werden“, kündigte Schober an.

Der 14-Jährige Florian P. und sein 17 Jahre alter Freund waren in der Nacht auf den 5. August 2009 in den Supermarkt eingebrochen, weil sie nach Angaben des 17-Jährigen den Tresor aufbrechen wollten. Dabei lösten sie Alarm aus. Als die Polizei eintraf, versteckten sich die Jugendlichen zunächst in einem dunklen Gang vor dem Verkaufsraum.

Dort kam es zu der Begegnung mit den beiden Beamten, die sich im Dunkeln von den Vermummten angegriffen fühlten. Diese hatten eine Gartenharke bzw. einen Schraubenzieher dabei. Während der Polizist einen Warnschuss abgab, feuerte seine Kollegin auf die Beine des 17-Jährigen. Für die Beamtin bleibt dies ohne strafrechtliche Folgen.

Während der 17-Jährige nach dem Treffer zusammengebrochen war, lief der 14-Jährige in den erleuchteten Raum und versteckte sich hinter einer Palette. Der Beamte folgte ihm. Der tödliche Schuss wurde aus einer Entfernung von 1,8 bis zwei Metern abgegeben. Laut Gutachten dürfte der Polizist dem 14-Jährigen im Stehen in den Rücken geschossen haben.

Für die Staatsanwaltschaft Korneuburg steht fest, dass ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliegt, so Schober: „Tatsächlich lag eine Notwehrsituation zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Dass er sie angenommen hat, ist ihm als Fahrlässigkeit anzulasten.“

(APA)

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