Wiener verlor beim Kracher-Basteln fünf Finger

Der 22-Jährige war alleine zuhause und rief nach dem Unfall zunächst seinen Großvater zu Hilfe. Dieser verständigte die Rettung, die den Mann mit dem Notarzthubschrauber ins AKH transportierte.

Bereits vor Bekanntwerden dieses Unfalls am Tag vor Silvester hat die Polizei vor zu ausgiebigem Pyrotechnik-Gebrauch anlässlich des Jahreswechsels gewarnt. Wer etwa in der Stadt ein Kleinfeuerwerk zündet, riskiert eine Strafe. Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz haben Anzeigen zur Folge.

Pyrotechnische Gegenstände sind in Klassen von I bis IV eingeteilt, diese müssen auf der Verpackung ersichtlich sein. Produkte der Klasse II (Kleinfeuerwerk) etwa dürfen im Ortsgebiet, somit zum Beispiel in ganz Wien, nicht verwendet werden. Personen unter 18 Jahren dürfen solche Gegenstände erst gar nicht besitzen und auch nicht verwenden.

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände aller Klassen ist in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen und von Krankenhäusern nicht erlaubt. Verboten ist auch das Zünden von Feuerwerken der Klassen II, III (Mittelfeuerwerk) und IV (Großfeuerwerk) in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen.

Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können für verfallen erklärt und daher von den Polizisten auch vorläufig beschlagnahmt werden. Auch bei ungebührlich störendem Lärm können Kracher sichergestellt werden. Bei Verstößen wird Anzeige erstattet.

(APA)

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