Frankreich: Klimasteuer vor Inkrafttreten gekippt

Das Verfassungsgericht bemängelte vor allem, dass ganze Industriebranchen von der Klimasteuer befreit werden sollten. Es verwies auf die geplanten Ausnahmen für insgesamt 1018 Unternehmen, sie besonders viel CO2 ausstoßen. Dazu gehörten Raffinerien, Kohle- und Gaskraftwerke, Zementfabriken sowie Spediteure und Fluggesellschaften. 93 Prozent der industriellen Abgase wären nicht von der Steuer betroffen, monierten die Richter. Insgesamt würde die Steuer auf „weniger als die Hälfte aller CO2-Emissionen“ erhoben. Das Ziel einer „spürbaren Reduzierung der Treibhausgase“ könne auf diese Weise nicht erreicht werden.

Mit der Klimasteuer sollten die Franzosen dazu angehalten werden, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren – etwa beim Autofahren oder Heizen. Um die Kaufkraft der Haushalte dennoch nicht zu mindern, sah das Gesetz Steuererleichterungen oder – für wenig Verdienende – „grüne Schecks“ vor. Unternehmen sollten wiederum durch den Wegfall der Gewerbesteuer ab dem 1. Jänner entlastet werden. Nach heftigen Protesten waren außerdem Landwirten und Fischern Erleichterungen zugestanden worden.

Staatschef Sarkozy hatte die neue Abgabe im September als eine „Steuerrevolution“ und eine „wichtige Wende“ präsentiert, mit der Frankreich Vorreiter beim Klimaschutz werden sollte. Kritiker bezweifelten allerdings von Anfang an, dass dies mit den geplanten Maßnahmen gelingen würde. Die französischen Sozialisten, die das Verfassungsgericht angerufen hatten, reagierten höchst erfreut auf die Entscheidung.

(APA)

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