Keller von Josef F. könnte zugeschüttet werden

„Ich gehe davon aus, dass durch ein Verschütten oder Unbrauchbarmachen des Kellers dem Käufer eine Nutzbarmachung nicht ermöglicht wird“, wird der Rechtsanwalt zitiert. Eine Alternative wären Auflagen für einen eventuellen Käufer, was aber schwierig durchzusetzen wäre. Eine öffentliche Nutzung mit Führungen etc. werde aber auf jeden Fall verhindert werden. Anzböck befand sich am Dienstag laut Angaben seines Büros auf Urlaub.

Die Affäre war Ende April 2008 bekanntgeworden und hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Josef F. wurde im März 2009 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

(APA)

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