Hahn verärgert Rektoren

Das ist dann der Fall, wenn sie in allen Studien, in denen die Toleranzzeit überschritten wurde, im betreffenden Semester Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von jeweils mindestens zehn ECTS-Punkten positiv absolviert haben. Die Universitätenkonferenz reagierte heftig auf diesen Plan und sprach von einem „Schildbürgerstreich“ und einer „administrativen Schikane“.

Nach Ansicht der Rektoren gibt es einen „eklatanten Widerspruch“ zwischen dem Verordnungstext und den Erläuterungen des Entwurfs. Nach den Erläuterungen müssten Studenten in jedem betriebenen Studium mindestens zehn ECTS-Punkte pro Semester erwerben, nach dem Verordnungstext würde es hingegen genügen bloß ein neues Studium zu öffnen und in jenem Studium, in dem die beitragsfreie Zeit überschritten wurde, zehn ECTS-Punkte zu erwerben.

Jedenfalls setze die Verordnung „kontraproduktive Anreize“. „Die Studierenden werden auf diese Weise eingeladen, ein Zweitstudium zu beginnen, das nur ein Ziel verfolgt, nämlich im Erststudium keine Studienbeiträge zu bezahlen“, so uniko-Präsident Hans Sünkel. Damit würden nicht nur die Drop-out-Raten steigen, auch die Planbarkeit des Lehrangebots werde massiv beeinträchtigt.

Allgemein kritisieren die Rektoren, dass die „Administration dieser Gesetzesmaterie durch ständige Nachbesserungen durch das Bundesministerium infolge anlassfallbezogener Empfehlungen und Rechtsauskünfte immer schwieriger und unübersichtlicher wird“. Zudem beklagen die Rektoren Kosten in Millionenhöhe durch den enormen Verwaltungsaufwand.

(APA)

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.