Um Behindertenanwalt bahnt sich Rechtsstreit an

Sollten die Gründe nicht stichhaltig sein, denkt er an eine Klage gegen die Entscheidung. „Eine bessere Qualifizierung Buchingers ist bisher nicht nachgewiesen“, sagte Huainigg am Montag in den „Salzburger Nachrichten“. Dass er wegen seiner schweren Behinderung übergangen wurde, glaubt der Kärntner, der seit seiner Kindheit im Rollstuhl sitzt und seit 2006 auf ein mobiles Beatmungsgerät angewiesen ist, nicht: „Das fände ich doch sehr merkwürdig, dass ich zu behindert für den Behindertenanwalt sein sollte.“

Im Ö1-Morgenjournal beklagte Huainigg, das Bestellungsverfahren sei „sehr intransparent“ gewesen und die Qualifikation der Bewerber sei nicht offengelegt worden. Von der Schlichtungsstelle erwartet er sich nun Auskunft über die Gründe der Entscheidung pro Buchinger. „Wenn es für mich nachvollziehbar ist, dann ist es okay. Sonst gibt es die Möglichkeit einer Klage“, betont Huainigg. Er verweist darauf, dass Behinderte bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden müssten: „Ich fühle mich diskriminiert und benachteiligt, weil ich glaube, dass ich auch sehr gut geeignet bin.“

(APA)

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