Marek: „Kindergeld neu“ fördert Väterbeteiligung

Mittelfristig sei es „sehr sehr realistisch“, dass statt bisher vier Prozent 20 Prozent der Väter in Karenz gehen, meinte sie am Montag. Mit künftig fünf Varianten und einer flexiblen Zuverdienstgrenze wird die Entscheidung schwieriger. Um diese zu erleichtern, bietet das Familienministerium auf seiner Homepage einen Vergleichsrechner an. Er liefert Richtwerte für das Kindergeld in der einkommensabhängigen Variante und die individuelle Zuverdienstgrenze. Die exakten Beträge und individuelle Beratung gibt es weiterhin bei den zuständigen Gebietskrankenkassen. Beantragt werden kann das neue Kindergeld ab 1. Jänner – und zwar auch rückwirkend für Geburten ab dem 1. Oktober 2009.

Neben den beiden Kurzzeit-Modell bleiben die bisherigen drei Kindergeld-Varianten bestehen – also 436 Euro pro Monat für 30+6 Monate, 624 Euro für 20+4 oder 800 Euro für 15+3, jeweils bei Beteiligung beider Partner. Flexibler ist ab 1. Jänner die Zuverdienstgrenze: Sie beträgt entweder 16.200 Euro im Jahr – oder, wenn dies günstiger ist, 60 Prozent des Letzteinkommens. Beim einkommensabhängigen Kindergeld darf aber nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden.

Alleinerziehende (und in bestimmten Fällen auch Eltern) in sozialen Notlagen können künftig das Kindergeld zwei Monate länger beziehen – wenn sie weniger als 1.200 Euro verdienen und ein Unterhaltsverfahren läuft. Außerdem wurde der Zuschuss für sozial Schwache in eine Beihilfe von 180 Euro für ein Jahr umgewandelt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden. Für Mehrlinge gibt es künftig in jeder Variante 50 Prozent Zuschlag.

(APA)

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