Keine Fahrlässigkeit bei Fassaden-Einsturz in Wien

Die Baupolizei stellte bisher „keine offensichtliche Fahrlässigkeit“ fest. „Die statischen Berechnungen für die Arbeiten am Gebäude sind von falschen Voraussetzungen ausgegangen“, erläuterte Baupolizeichef Gerhard Cech auf APA-Anfrage. „Man glaubte, eine einheitliche, ineinander verzahnte Mauer vor sich zu haben.“ In Wahrheit standen dort bis Sonntagnacht zwei aneinandergebaute Mauern, die in der Mitte noch dazu kaum miteinander verbunden waren. „Durch den Verputz darüber konnte man nicht erkennen, dass es sich um zwei Teile handelte. Aus der Entstehungszeit um etwa 1850 gibt es auch keine entsprechenden Unterlagen“, sagte Cech.

Die Erhebungen sind noch nicht zu Ende. Sachverständige, nicht zuletzt von der Versicherung, werden das Gebäude in Augenschein nehmen. „Wir haben derzeit aber keinen Anhaltspunkt, dass der Vorfall fahrlässig herbeigeführt worden ist“, so der Chef der Wiener Baupolizei. Seine Abteilung hat noch zwei Gesimse entfernen lassen und die Unglücksstelle abgesichert. „Es ist keine Gefahr mehr gegeben“, versicherte Cech.

Von den insgesamt vier noch im weitgehend entkernten Gebäude bestehenden Wohnungen war zuletzt nur eine bewohnt. Der Mieter könnte zurückkehren, sobald die Baufirma Zugänge und Stiegenhaus abgesichert hat.

Das Gebäude war während der Umbauarbeiten schon fast vollständig entkernt worden. Nur die Außenfassade sollte erhalten bleiben. Beim Einsturz sind drei Fensterreihen weggebrochen, der Rest steht. Vor Fortführung der Arbeiten muss ein neues Bauprojekt eingereicht und bewilligt werden.

(APA)

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