Kaprun: US-Gericht bestätigt Abweisungsverfahren

Der Wiener Opferanwalt Gerhard Podovsovnik hat auch schon seinem amerikanischen Anwaltskollegen James Lowy den Auftrag erteilt, rechtliche Schritte gegen diese US-Entscheidung zu unternehmen.

Das Berufungsgericht habe den juristischen Fehler gemacht, dass es das österreichische Recht komplett außer Acht gelassen hat. Zahlreiche Versäumnisse wurden den Klägern vorgeworfen. Dies sei normalerweise in den USA nicht üblich, da sie sehr klägerfreundlich seien. Die Abweisung des US-Gerichtsstandes hätte mit Auflagen für die Beklagten verbunden sein müssen, dass diese einen Verjährungsverzicht abgeben und sich der österreichischen Jurisdiktion unterwerfen. Und für den Fall, dass das Verfahren in Österreich abgelehnt wird, hätte das US Gericht nach ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit der neuerlichen Einbringung in den USA einräumen müssen, argumentierte Podovsovnik.

Insbesondere das schillernde Verhalten des mittlerweile disqualifizierten und sanktionierten früheren Anwaltes Ed Fagan wird von vielen dafür verantwortlich gemacht, dass der Fall Kaprun bei allen Gerichten, so auch bei US-Gerichten negativ behaftet ist. „Dies muss sich ändern“, verlangte Podovsovnik.

„Ein Fall ist erst dann verloren, wenn der Oberste Gerichtshof in den USA Recht gesprochen hat.“ Er sei überzeugt davon, dass der Oberste Gerichtshof in den USA, unabhängig und fair im Sinne der Opferfamilien entscheiden werde und „hier auch erkennen wird, dass Österreich kein faires Forum bietet und nie geboten hat, weil der Staat in Sachen Kaprun zu tief involviert ist“, meinte der Wiener Opfer-Anwalt.

(APA)

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