Nur zwölf Leiterinnen in 90 Sektionen im Bund

Bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst und bei der Besetzung von Führungspositionen müssen bei gleicher Qualifikation Frauen männlichen Bewerbern so lange vorgezogen werden, bis eine Frauenquote von zumindest 45 Prozent erreicht ist. Dies ist eine der Maßnahmen, die zur Bewusstseinsbildung beiträgt, zeigte sich Pleyer überzeugt.

Fühlen sich Frauen bei der Postenbesetzung benachteiligt, haben sie die Möglichkeit, sich an die Bundesgleichbehandlungskommission zu wenden. Seit deren Einrichtung im Jahr 1993 wurden 58 Beschwerdefälle eingebracht. Heuer wurde in fünf Fällen verhandelt und entschieden. Die Gleichbehandlungskommission stelle in 80 Prozent der Fälle fest, dass eine tatsächliche Diskriminierung vorliegt und entscheidet folglich zugunsten der Antragstellerin, so Pleyer.

Laut Angaben des Frauenministeriums ist der Anteil der Frauen in der obersten Besoldungsgruppe – also bei Sektionschefs, Gruppenleitern und Leitern großer Dienststellen – in den vergangenen zweieinhalb Jahren von 15,8 auf 20,6 Prozent gestiegen. Im Personalplan sind als „Gender-Aspekt“ die Zielsetzungen der einzelnen Ressorts für den Frauenanteil in den höchsten leitenden Funktionen bis 2013 enthalten.

(APA)

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