Unterschiedliche City-Maut-Regelungen in Europa

In Österreich wurde zuletzt über Umweltzonen (Fahrverbote für schadstoffreiche Fahrzeuge) in Graz diskutiert, die Möglichkeit einer City-Maut für Wien kommt immer wieder ins Gerede – nun wird sie auch Teil der Volksbefragung. In einigen europäischen Großstädten ist diese Gebühr jedenfalls bereits Alltag:

Norwegen – Bereits 1990 führte die Hauptstadt Oslo eine City-Maut ein. Für Autos fallen pro Fahrt in die Stadt 20 Kronen (2,36 Euro) an, für Lastwagen das Doppelte. Die Einnahmen werden für den Straßenbau verwendet. Als erste Stadt Europas ließ Bergen, Norwegens zweitgrößte Stadt, von 1986 an seine Autofahrer zahlen. Auch Stavanger und Tonsberg haben eine City-Maut.

Großbritannien – Wer von Montag bis Freitag zwischen 7.00 Uhr und 18.30 Uhr ins Londoner Zentrum fahren will, wird seit 2003 zur Kasse gebeten. Die Gebühr beträgt etwa acht Pfund (8,88 Euro).

Italien – In einigen italienischen Städten gilt die „zona traffico limitato“ (ZTL), ein Fahrverbot meist um historische Zentren, wie etwa Rom. Dort gilt von Montag bis Freitag ein komplettes Fahrverbot für Privatleute. Nur Taxis, Busse, Lieferanten und Besitzer einer entsprechenden Genehmigung (360 Euro im Jahr) dürfen hinein. Auch Bologna hat seine Altstadt gesperrt. In der norditalienischen Wirtschaftsmetropole Mailand ist 2008 die City-Maut „Ecopass“ für umweltbelastende Fahrzeuge in Kraft getreten. Landesweit sind die Bestimmungen höchst unterschiedlich geregelt.

Schweden – Stockholms Autofahrer müssen seit 1. August 2007 Mautgebühren für Fahrten in die Innenstadt entrichten. In Schwedens Hauptstadt sind an Werktagen von 6.30 Uhr bis 18.29 Uhr beim Passieren einer der vollautomatischen Mautstationen zwischen 10 und 20 Kronen (zwischen 0,959 Euro und 1,92 Euro) fällig.

Ungarn – Verwirrung unter Autofahrern stiften unterschiedliche Regelungen in der ungarischen Hauptstadt Budapest: Dort gibt es eine eigene Beschränkung für Einheimische, sagte ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. Grundsätzlich kann es bei Smog-Alarm zu kurzfristig verhängten partiellen Fahrverboten kommen.

Deutschland – Deutschland hat 2008 in 33 Städten sogenannte Umweltzonen eingeführt: In Berlin müssen alle Fahrzeuge mit einer Plakette gekennzeichnet sein, die deren Umweltschädlichkeit ausweist. Besonders abgasarme und neue Fahrzeuge sind mit grün gekennzeichnet, schlechtere mit gelb oder rot, Autos mit besonders viel Emissionen erhalten gar keine.

Was es sonst noch gibt:

Vignettenpflicht: In der Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und in Bulgarien muss neben Österreich eine Vignette für die Benutzung der Autobahn geklebt werden.

Streckenbezogene Maut: In vielen europäischen Ländern wird die Gebühr nach der Streckenlänge berechnet und an Mautstellen bezahlt. So zum Beispiel ist es in Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Kroatien, Serbien, Mazedonien, Griechenland, Türkei, Polen und Norwegen.

Sondermauten: In einigen Ländern gibt es teils zusätzlich zur Vignettenpflicht oder zur streckenbezogenen Maut, Sondermauten. Gemeint sind unter anderem Gebühren für Tunneldurchfahrten, Brückenüberquerungen, Passstraßen oder City-Maut-Kosten.

(APA)

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