„Superhirn“ wegen Millionen-Betrugs angeklagt

Bei den nunmehr inkriminierten Vorwürfen geht es nicht um die „Steuergeschichten“, mit denen R. in den frühen 90-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts für Schlagzeilen gesorgt hatte. Mithilfe von Scheinfirmen, undurchsichtigen Rechnungen und geltend gemachten Vorsteuerabzügen soll R. zwischen 1991 und 1995 die Finanzbehörden zur Auszahlung von sage und schreibe 1,6 Mrd. Schilling an Umsatzsteuerrückerstattung bewogen haben.

Deswegen kann der 52-Jährige allerdings noch nicht angeklagt werden: R. war 1995 nach Brasilien geflüchtet, wo er die brasilianische Staatsbürgerschaft annahm. Auf Basis eines internationalen Haftbefehls wurde er im März 2005 in Brasilia verhaftet. Gegen die Auslieferung nach Österreich setzte sich R. durch alle Instanzen hindurch zur Wehr. Erst nach viereinhalb Jahren – Mitte September 2009 – waren sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft. R. wurde abgeschoben und sitzt seither in U-Haft.

In der vorliegenden Anklageschrift ist eine Schadenssumme von 2,6 Mio. Euro inkriminiert. R. soll mehrere Firmen, mit denen er Exportgeschäfte einfädelte, getäuscht haben, indem er vorgab, sie würden die dafür fällige Umsatzsteuer zurückbekommen. In Wahrheit soll er diese für sich abgezogen und insgesamt 4,8 Millionen Euro lukriert haben.

(APA)

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