Staatsanwaltschaft: Abteilung wird nur umbenannt

Allerdings werden in der Bundeshauptstadt ab 1. Jänner 2010 sämtliche Verfahren gegen unter Verdacht einer strafbaren Handlung geratene Politiker von derzeit 49 mit allgemeinen Strafsachen betrauten Staatsanwälten bearbeitet. Die konkrete Zuständigkeit wird vom Zufallsgenerator getroffen.

Wie Recherchen der APA ergaben, wird die politische Abteilung in Abteilung für Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung umbenannt. Diese bleibt für jene Strafsachen zuständig, die schon bisher den Großteil ihrer Arbeit ausgemacht haben: Verstöße gegen das Verbotsgesetz und das Kriegsmaterialgesetz, sogenannte Staatsschutz-Delikte oder terroristische Straftaten. Lediglich Verfahren gegen Politiker fallen raus.

Im Justizministerium betont man, die Maßnahme sei nicht auf Druck des jüngsten parlamentarischen U-Ausschusses zu Vorgängen in der Justiz und diversen Spitzel- und Spionage-Verdächtigungen ergriffen worden. Vielmehr solle damit der Eindruck verhindert werden, Politiker hätten ihre eigenen Staatsanwälte.

Für den Wiener Strafrechtsprofessor Richard Soyer geht die Diskussion am Grundproblem der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte vorbei. Die Justizministerin wolle mit der Maßnahme „eher beschwichtigen“, anstatt sich den aus der Weisungsgebundenheit ergebenden Schwierigkeiten zu stellen, monierte Soyer im Gespräch mit der APA.

(APA)

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