U-Haft über Helmut Elsner wurde verlängert

Elsners Rechtsbeistand Wolfgang Schubert kritisierte die Verlängerung der U-Haft als „völlig unverständlich“ „Aufgrund des Gesundheitszustands besteht kein Grund, die U-Haft aufzuheben“, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn nach der Haftprüfungsverhandlung bekannt. Der Richter habe sich ein persönliches Bild von Elsner gemacht und auf Basis der Ausführungen des beigezogenen Kardiologen Gerhard Kronik entschieden.

„Herrn Elsner geht es den Umständen entsprechend nicht schlecht“, sagte Salzborn. Dass dieser herzkrank ist, sei seit längerem bekannt. Beim früheren BAWAG-Chef handle es sich „um keinen gesunden, fitten, 74-jährigen Pensionisten“, räumte die Gerichtssprecherin ein. „Aus dem Krankenbild ergibt sich aber nicht, dass Elsner sterbenskrank ist, wie zuletzt kolportiert wurde“, betonte Salzborn.

Noch nicht rechtskräftig

Die Verlängerung der U-Haft ist nicht rechtskräftig. Elsners Rechtsbeistand Wolfgang Schubert behielt sich Rechtsmittel vor, während die Staatsanwaltschaft, die sich gegen Elsners Enthaftung ausgesprochen hatte, mit der Entscheidung naturgemäß einverstanden war.

Schubert zeigte sich im Gespräch mit der APA vom neuerlich abgewiesenen Antrag auf Enthaftung enttäuscht. Der von der Justiz beigezogene Kardiologe habe zwar ein schriftliches Gutachten erstellt, an der Haftprüfung aber nicht persönlich teilgenommen: „Unserem Antrag, die Haftprüfung zu erstrecken und den Kardiologen zu laden, damit dieser sein Gutachten erörtern kann, wurde nicht entsprochen. Darüber hinaus hat der Richter zahlreiche weitere Anträge abgewiesen.“

Elsner sei im Rahmen der Haftprüfung „überhaupt nicht medizinisch untersucht worden“. Vor dem Termin habe allerdings der Anstaltsarzt am Dienstagmorgen auf der Krankenabteilung in der Justizanstalt Josefstadt bei Elsner Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen festgestellt und dem 74-Jährigen davon abgeraten, an der Haftprüfungsverhandlung teilzunehmen. „Aus Sicht des Anstaltsarztes musste man befürchten, dass diese bei Herrn Elsner eine gefährliche Situation herbeiführen kann, die sich bis zur Lebensgefahr verstärken hätte können“, meinte Schubert.

Richter besuchte Elsner

Die Haftprüfung habe daher ohne Elsner begonnen. Nachdem man im Halbgesperre des Straflandesgericht eineinhalb Stunden die Haftfrage erörtert hatte, habe sich der Richter dazu entschieden, Elsner in der Krankenabteilung aufzusuchen. Dieser sei in sichtlich angeschlagenem Zustand in seinem Bett gelegen und habe Sauerstoff bekommen, berichtete der Anwalt. Nach kurzer Zeit habe der Richter noch am Krankenbett verkündet, dass die Haft verlängert werde. Auf die Frage, wie Elsner darauf reagiert habe, erwiderte Schubert: „Er ist im Bett zusammengesunken. Schlimm.“

Aus Sicht Schuberts „hat sich die Justiz überhaupt nicht mit unseren Argumenten befasst, die für die Freilassung sprechen“. Auf ein Privatgutachten eines Salzburger Internisten und Kardiologen, der unter Berufung auf Erkenntnisse des Anstaltsarztes Klaus Kaiser-Mühlecker und eines Herzspezialisten am Wiener Wilhelminenspital sowie eigener Untersuchungen bei Elsner eine „Verschlechterung der Gesamtsituation“ festgestellt hatte, sei „nicht eingegangen worden“. Helmut Elsner ist im Juli 2008 in der BAWAG-Affäre wegen Untreue, schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Bilanzfälschung nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er befindet sich seit fast drei Jahren in U-Haft.

(APA)

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