Opfer des „Prager Frühlings“ werden entschädigt

Bis Jahresende 2010 können Betroffene Anträge beim Innenministerium auf Einmalzahlungen in Höhe von 30.000 bis 150.000 Kronen (1.140 bis 5.700 Euro) stellen.

Das neue Gesetz schließt laut tschechischer Nachrichtenagentur CTK eine juristische Lücke. Bei einer ersten Entschädigungsrunde 2005 seien von etwa eingereichten 500 Anträgen rund 400 abgelehnt worden, weil die Opferfamilien bereit zu KP-Zeiten bis 1989 Kompensation erhalten hatten. Nun sollen diese Beträge angerechnet werden und die zeitgemäße Entschädigung nicht mehr verhindern, bestätigte ein Regierungssprecher.

(APA)

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