MedUni Wien: Arbeitszeitvereinbarung verlängert

Nun sei gewährleistet, dass Ärzte weiterhin Journaldienste in Form verlängerter Dienste im Ausmaß von bis zu 32 Stunden verrichten dürfen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf – abgesehen von außergewöhnlichen Fällen – innerhalb eines Durchrechnungszeitraums im Durchschnitt maximal 60 Stunden, in einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraums maximal 72 Stunden betragen, hieß es in einer Aussendung der MedUni Wien. Die Vereinbarung gilt jetzt bis 30. Juni 2013. Laut Ärztevertreter Thomas Szekeres standen hinter den Diskussionen Finanzierungsfragen. Das Wissenschaftsministerium habe aber mittlerweile die notwendigen Gelder freigemacht, damit hätte die MedUni die Vereinbarung unterzeichnen können.

(APA)

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