Weitere Anträge für Uni-Zugangsbeschränkung gestellt

Im Universitätsgesetz sieht der sogenannte „Notfallparagraf“ (§ 124b) vor, dass im Falle von „unvertretbaren Studienbedingungen“ für jene Studien, für die in Deutschland der Numerus clausus gilt, wieder Zugangsbeschränkungen eingeführt werden können. Dafür müssen alle Unis, die das betreffende Fach anbieten, einen Antrag an das Wissenschaftsministerium stellen. Für Zugangsbeschränkungen in Architektur fehlt also noch ein Antrag der TU Graz. Für die Publizistik sind die Anträge komplett, die WU steht auf dem Standpunkt, das Bachelor-Studium „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ als einzige Uni in Österreich anzubieten.

Beschlossen werden müssen die Zugangsbeschränkungen von der Bundesregierung auf Antrag des Wissenschaftsministers. Dieser will, wie eine Sprecherin gegenüber der APA betonte, alle Anträge gesammelt dem Ministerrat vorlegen. Man rechne damit, dass dies im Frühjahr der Fall sein werde.

(APA)

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