Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelungen zum österreichische Glücksspielmonopol gekippt. Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, "verstoßen gegen das Unionsrecht".
Konkret heißt es in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil des EuGH, dass die "Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria nicht im Einklang" mit EU-Recht steht. Kritisiert wird, dass bei der Konzessionsvergabe "keine Ausschreibung stattgefunden" hat.
(APA)

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