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Tötungsdelikte nicht automatisch Mord

26.01.2012 - 15:07

Ein Tötungsdelikt darf von den Medien nicht als "Mord" bezeichnet werden, solange es keine Mordanklage gibt. Das hat der Österreichische Presserat in seiner jüngsten Sitzung entschieden.

Einen Mord zu unterstellen und damit die gerichtliche Wertung vorwegzunehmen, entspreche nicht den Grundsätzen journalistischer Sorgfaltspflicht und sei eine unzulässige Art der Vorverurteilung, hielt der Presserat am Donnerstag in einer Aussendung fest.

"Mord hat nicht nur strafrechtlich, sondern auch im allgemeinen Sprachgebrauch eine andere Bedeutung und 'Qualität' als Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder Ähnliches", hieß es. Weiters beschäftigte sich der Presserat mit der inhaltlichen Ausrichtung von Leserbriefen und stellte dazu grundsätzlich fest, dass Leserbriefe nicht der Meinung bzw. der Blattrichtung der Zeitung entsprechen müssen, in der sie abgedruckt werden. Sie können also eine Meinung wiedergeben, die vielen Lesern nicht gefallen mag, die aber "unter Berücksichtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung toleriert werden muss".

Bildmaterial, deren Herkunft "nicht zweifelsfrei festzustellen ist", darf nach Ansicht des Presserates nur dann verwendet werden, "wenn es von der gleichen Quelle wie die dazugehörige, überprüfte Geschichte stammt, und diese zu belegen scheint". Grundsätzlich sind Informationen und Bildmaterial von Quellen "vor Ort" bestmöglich zu überprüfen und zu verifizieren.

(APA)

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