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Regierung beschließt Reformfahrplan für Bildung

21.03.2011 - 13:05

Die Regierung will beim Ministerrat am 22. März einen "Fahrplan" bis zum Sommer für die im Regierungsprogramm vereinbarten Bildungsreformen beschließen.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem die Novelle des Dienstrechts für Landeslehrer, die deren Mitverwendung an Bundesschulen erleichtern soll, sowie die Umwandlung der Schulinspektoren zu "Qualitätsmanagern" und eine detailliertere Regelung der Aufgaben von Schulleitern. Laut Unterrichtsministerium wird allerdings noch zu mehreren Punkten mit VP-Bildungssprecher Werner Amon verhandelt.

Landeslehrer können derzeit nur zur Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur achten Schulstufe bzw. von körper- und sinnesbehinderten Schülern an Bundesschulen sowie an Pädagogischen Hochschulen (PH) mitverwendet werden. Die Novelle soll laut Begutachtungsentwurf ermöglichen, dass Landeslehrer im Rahmen der Neuen Mittelschule (NMS) auch an AHS oder aber Berufsschullehrer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) unterrichten können.

Schulinspektoren sollen indes ab September 2012 zu "regionalen Qualitätsmanagern" werden. Sie sollen mit den Schuldirektoren Zielvereinbarungen abschließen, die sich an den bundes- sowie landesweiten Bildungszielen orientieren müssen, und die Schulleiter unterstützen, beraten und auf die Rechtskonformität von deren Handeln achten. Außerdem sollen sie als Anlaufstelle und Mediatoren für an den Schulen selbst nicht zu regelnde Konflikte dienen.

Die Schuldirektoren selbst sollen künftig konkrete Aufgabenbereiche bekommen: Dazu gehören "Schulleitung und -management", "Qualitätsmanagement", "Schul- und Unterrichtsentwicklung", "Führung und Personalentwicklung" sowie "Außenbeziehungen und Öffnung der Schule".

(APA)

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