Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP hat die Rot-Weiß-Rot-Card den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. Mit dieser Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt neu geregelt. Bei der Opposition stieß dies weitgehend auf Ablehnung, berichtete die Parlamentskorrespondenz.
Mit der Novelle wird insbesondere der Arbeitsmarktzugang für hoch qualifizierte Ausländer, Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige "Schlüsselkräfte" auf neue Beine gestellt. Für den Zuzug nach Österreich gilt künftig nicht mehr ein Quotensystem, sondern ein "kriteriengeleitetes Punktesystem", bei dem erworbene Qualifikationen, Berufserfahrung, deutsche Sprachkenntnisse und Alter bewertet werden. Für Ausländer, die in Österreich ein Studium absolviert haben, ist ein erleichterter Arbeitsmarktzugang vorgesehen.
Das Gesetz sieht eine Verwaltungsstrafe vor, wenn eine Firma Arbeiter unter dem kollektivvertraglichen Grundlohn bezahlt. Der Strafrahmen beginnt bei 500 Euro und steigt auf bis zu 50.000 Euro im Wiederholungsfall. Inländische Firmen sollen von der Gebietskrankenkasse, ausländische von der KIAB (Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung) geprüft werden. Eine Arbeitsgruppe soll den Vollzug des Gesetzes begleiten. Früher mussten betroffene Arbeitnehmer selber ihr Recht einklagen, was sehr selten geschah.
Durch das Gesetz werde sichergestellt, dass alle in Österreich beschäftigten Arbeitnehmer zumindest den kollektivvertraglich festgelegten Mindestlohn erhalten, eine Nivellierung des Lohnniveaus nach unten werde verhindert, sind sich SPÖ-Sozialsprecherin Renate Csörgits und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger in Aussendungen einig. Österreich sei damit auf die Öffnung des Arbeitsmarktes gut vorbereitet. Das Gesetz soll noch vor dem 1. Mai im Parlament beschlossen werden.
(APA)

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