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OGH holt Tiroler Ärztin aus unfreiwilliger Pension

14.03.2011 - 13:55

Eine Tiroler Ärztin hat sich dank Oberstem Gerichtshof aus der Pension ins Arbeitsleben zurückgekämpft. Die Frau war von der Pensionsversicherungsanstalt mit 60 gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt worden und hatte sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Dieser erkannte eine Ungleichbehandlung, da Männer in der PVA erst mit 65 in Pension müssen.

Nun hat sich der OGH dieser Position angeschlossen, die Frau ist seit vergangener Woche wieder in Amt und Würden, wurde der APA am 14. März aus der Pensionsversicherungsanstalt bestätigt. Das Sozialministerium sieht aus dem Richterspruch keine legistischen Konsequenzen entstehen. Verwiesen wird im Büro von Ressortchef Rudolf Hundstorfer (S) darauf, dass die Gerichte nicht das unterschiedliche Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen in Österreich für unzulässig erkannt hätten sondern den in der PVA gültigen Kollektivvertrag.

Daher seien nun die Sozialpartner in der Pensionsversicherungsanstalt gefordert, eine entsprechende Änderung durchzuführen, verlautete aus dem Sozialministerium auf Anfrage der APA. In der PVA bestätigt man, dass hier entsprechende Adaptionen durchzuführen sein werden. Verhandlungen über eine Änderung des Kollektivvertrags seien im Gange.

EuGH-Urteil im November

Die betroffene Ärztin war 2008 kurz nach Erreichen des 60. Lebensjahres in Pension geschickt worden. Sie focht ihre Kündigung an und unterlag in erster Instanz, gewann aber in zweiter. Der OGH schickte die Causa schließlich weiter an den Europäischen Gerichtshof, um eine Vorabscheidung zu erhalten. Die europäischen Richter urteilten daraufhin vergangenen November, dass "die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung hinsichtlich der Entlassungsbedingungen bedeutet, dass es im öffentlichen und privaten Bereich einschließlich öffentlicher Stellen keinerlei unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geben darf".

Dem schloss sich nun der OGH an, der in seinem Erkenntnis laut "Tiroler Tageszeitung" ebenfalls eine Diskriminierung erkannte, und das Argument der PVA nicht gelten ließ, wonach man die Beschäftigung junger Menschen fördern wolle. Die Medizinerin konnte somit vergangene Woche wieder in ihrer alten Funktion als Chefärztin den Dienst antreten und hat die Möglichkeit, noch gut zwei Jahre bis zum Erreichen des 65. Lebensjahrs ihren Job auszuüben.

(APA)

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