Ab 21. Februar tritt das neue Telekommunikations-Gesetz (TKG) in Kraft, das für die Telefon- und Internetkunden einige Verbesserungen bringen wird. Das Gesetz schreibt u.a. ausdrücklich fest, was schon bisher galt, aber den Kunden oft vorenthalten wurde, nämlich den Anspruch auf eine kostenlose Papierrechnung. Für die Rechnungen gilt eine Einspruchsfrist von mindestens drei Monaten.
Außerdem darf die Laufzeit von Erstverträgen künftig höchstens zwei Jahre betragen. "Eben weil Telefon-und Datendienste einen immer größeren Stellenwert für jeden Einzelnen haben, wollen wir hier für die KonsumentInnen noch mehr Sicherheit schaffen", schreibt die zuständige Ministerin Doris Bures (S) heute in einer Aussendung. So müssen die Anbieter von Datendiensten ihre Kunden künftig auch über die Mindestqualität ihrer Dienste informieren, z.B. die Übertragungsgeschwindigkeiten.
Am 1. Mai tritt außerdem die Kostenbeschränkungsverordnung der Telekom-Regulierungsbehörde RTR in Kraft. Die Verordnung erfolgt auf Basis einer Ermächtigung durch die TKG-Novelle. Ab dem Zeitpunkt gilt für die Mobilfunk-Datenübertragung eine Kostenbegrenzung von 60 Euro, Kunden können also nicht mit höheren Kosten belastet werden, wenn sie Download-Limits unabsichtlich überschreiten. Der durchschnittliche Streitwert bei Datendiensten betrage bei Schlichtungsverfahren in der RTR 650 Euro, heißt es in der Aussendung der Verkehrsministerin.
Ab 21. Mai können Kunden einmal im Jahr kostenlos eine Sperre für alle Arten von Mehrwertdiensten und von Datendiensten veranlassen, wenn diese verbrauchsabhängig verrechnet werden.
(APA)

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