Eine neue Finanzkrise dürfte das Urteil nicht auslösen. Doch die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) im jahrelangen Streit um riskante Zinswetten könnte eine Klagewelle in Gang setzen.
Der Sieg eines hessischen Mittelständlers über die Deutsche Bank macht Kommunen und Unternehmen Hoffnung, die gleichfalls mit riskanten Finanzprodukten Geld verloren haben. Verbraucherschützer sehen die Rechte von Bankkunden generell gestärkt. Grob gesagt geht es bei einem "Spread Ladder Swap" um eine Wette auf die künftige Zinsentwicklung. Das Problem: Die Bank wettet gegen ihren Kunden. "Der Gewinn der einen Seite ist der Verlust der anderen", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers bei der Urteilsbegründung am 22. März. Hierin liege ein "schwerwiegender Interessenkonflikt". Darüber müsse die Bank den Kunden aufklären.
Hinzu kommt: Bei einer normalen Wette riskiert der Teilnehmer seinen Einsatz, und das war's. Nicht so beim Swap-Vertrag: Nach der "schwer nachvollziehbaren Formel", so Wiechers, ist das Verlustrisiko "unbegrenzt und kann zum Ruin führen". Die Bank habe "die Risikostruktur des Geschäfts bewusst zulasten des Kunden und zu ihrem Vorteil gestaltet". Etliche Stadtkämmerer und Unternehmer tappten in die Zinsfalle - wie im jetzt entschiedenen Fall der Mittelständler Ille aus dem hessischen Altenstadt, der Klopapierbehälter und Handtuchhalter herstellt.
Erfolg in den Vorinstanzen
Die Deutsche Bank hatte stets argumentiert, sie habe über Chancen und Risiken aufgeklärt. Zudem säßen auf Seite der Kunden in der Regel keine Laien. Für Ille hatte eine Prokuristin verhandelt, eine studierte Volkswirtin. Mit dieser Argumentation hatte die Bank in den Vorinstanzen Erfolg. Nicht so beim BGH: "Die Tätigkeit als Prokuristin eines mittelständischen Unternehmens für Waschraumhygiene" lege nicht unbedingt Kenntnisse über komplexe Finanzprodukte nahe.
Der BGH stellte zudem klar: Die Bank ist in der Pflicht, beim Anleger dessen Risikobereitschaft abzuklopfen, bevor sie ein hochriskantes Produkt verkauft. Es reiche nicht, dass der Kunde die - an sich schon recht vertrackte - Berechnungsformel des Swaps begriffen habe, betonte Wiechers. "Wenn man ein Gedicht lesen kann, hat man seinen Sinn noch lange nicht verstanden."
Ille-Seniorchef Willi Blatz sagte vor ein paar Wochen dem "Spiegel", er habe zwar nicht verstanden, was genau ein "CMS Spread Ladder Swap" sein sollte. Doch weil er zu seinem Deutsche-Bank-Berater über Jahre ein "freundschaftliches Vertrauensverhältnis" gehabt habe, habe er eingewilligt. Später musste Blatz feststellen: "Die haben mich eiskalt über den Tisch gezogen." Nun bekommt das Unternehmen 541.074 Euro Schadenersatz, plus Zinsen.
700 mögliche Streitfälle
Klägeranwalt Jochen Weck spricht von insgesamt 700 möglichen Streitfällen - darunter 500 Mittelständler und 200 Kommunen beziehungsweise kommunale Unternehmen. Bis zum BGH kamen bisher 8 Klagen gegen die Deutsche Bank, in den Vorinstanzen sind weitere 17 anhängig. Von einem wegweisenden Urteil, das "die Zockerei der Deutschen Bank" enttarne, sprach DGB-Vorstand Claus Matecki in einer Erklärung.
Nach der Urteilsverkündung standen die Vertreter der Deutschen Bank noch eine Weile im Sitzungssaal zusammen und berieten, bevor der Anwalt des Dax-Konzerns, Christian Duve, vor die Journalisten trat. Duve beschwichtigte: Es sei nur eine "sehr überschaubare" Zahl vergleichbarer Verfahren anhängig, auch die Streitwerte seien "überschaubar". Die Bank habe "angemessene Risikovorsorge" getroffen.
(dpa)

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