Der Nationalrat hat zum Abschluss des ersten Plenums nach der Sommerpause gleich drei Abgeordnete "ausgeliefert". Auf Antrag der Justiz wurde die Immunität der FPÖ-Abgeordneten Strache und Kurzmann sowie des BZÖ-Mandatars Petzner mit den Stimmen von Koalition und Grünen aufgehoben. Entsprechende Ansuchen für die Grün-Abgeordneten Moser und Pilz wurden hingegen mehrheitlich abgelehnt.
FPÖ und BZÖ zeigten sich empört. Sowohl der FPÖ-Abgeordnete Walter Rosenkranz als auch der BZÖ-Mandatar Ewald Stadler meinten, dass die Große Koalition gemeinsam mit den Grünen nur Abgeordnete der beiden Rechtsparteien verfolge. Das Immunitätsrecht werde gegen die Opposition missbraucht, könne also eigentlich abgeschafft werden, befand Stadler.
Pikant ist vor allem die Auslieferung Kurzmanns, ist er doch bei der steirischen Landtagswahl kommenden Sonntag Spitzenkandidat der Freiheitlichen. Die Staatsanwaltschaft Graz wirft dem steirischen Freiheitlichen-Chef Verhetzung und die Herabwürdigung religiöser Lehren vor. Grund ist das mittlerweile vom Netz genommene Anti-Minarett-Spiel.
Bei Strache geht es um den Verdacht der falschen Zeugenaussage im Zusammenhang mit einer "Am Schauplatz"-Folge des ORF mit zwei jugendlichen rechtsradikalen Skinheads. Strache hatte ORF-Redakteur Eduard Moschitz unterstellt, zwei junge Glatzköpfe bei einer FPÖ-Wahlkampfveranstaltung zum Rufen von Nazi-Parolen aufgefordert zu haben. Als dies Aufnahmen nicht belegten, wurde seitens der FPÖ der Verdacht geäußert, dass das Aufnahmeband im Nachhinein manipuliert wurde, was mittlerweile von einem Sachverständigen widerlegt wurde.
Der Verdacht gegen Petzner lautet auf Amtsmissbrauch und Untreue im Zusammenhang mit einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Werbebroschüre.
Die Grünen sollten wegen Ehrenbeleidigungsdelikten ausgeliefert werden. Da bei ihnen die Mehrheit aber einen Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit sah, verweigerten die Abgeordneten eine Aufhebung der Immunität.
(APA)

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