Mit 1. März fallen nach dem Erkenntnis vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) jene Bestimmungen, die regeln, in welchem Fall Studiengebühren zu bezahlen sind. Während damit für die SPÖ die gesetzliche Grundlage wegfällt, um überhaupt Gebühren einzuheben, pocht Wissenschaftsminister Töchterle darauf, dass die autonomen Unis selbst über diese Frage entscheiden können.
"Das Gesetz ist nicht Bedingung, nur Schranke", argumentiert Töchterle in einer aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von SPÖ-Wissenschaftssprecherin Kuntzl. In Berufung auf "die gesamte wissenschaftliche Lehre, die sich mit dieser Verfassungsbestimmung befasst hat (Funk, Mayer, Stolzlechner, Schrammel, Bast, Berka, Kuscko-Stadlmayer)" führt Töchterle aus, dass die Unis nicht nur "auf Grund" der Gesetze handeln dürfen. Durch das Universitätsgesetz 2002 werde diesen nämlich "eine über den traditionellen Rahmen hinausgehende Rechtsgestaltung ermöglicht".
Als "unverantwortlichen Aufruf" wertete Kuntzl den erneuten Hinweis von Töchterle an die Unis, sie sollten künftig autonom Studiengebühren einheben. "Töchterle suggeriert den Universitäten damit eine Rechtssicherheit, die definitiv nicht besteht", so Kuntzl. Mit dem Wegfall einzelner Bestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ab 1. März gebe es keine gesetzliche Basis für die Einhebung von Studienbeiträgen.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) wirft Töchterle vor, "Realitätsverweigerung auf dem Rücken der Hochschulen und der Studierenden" zu betreiben. Öffentliche Unis müssten öffentlich finanziert werden. Indem er die Unis auffordere, Studiengebühren in deren Satzungen zu verankern, stehle er sich aus der Verantwortung, kritisierte die ÖH. Außerdem ignoriere er, dass Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts und der Juristen Hauser und Öhlinger zu dem Schluss kommen, dass das autonome Einheben von Studiengebühren verfassungswidrig wäre.
(APA)

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