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"Versetzungsbarrieren" für Beamten werden abgebaut

17.02.2012 - 22:31
Ministerin setzt Sparstift an© APA (Archiv/Pfarrhofer)Ministerin setzt Sparstift an

Zahlreiche Maßnahmen, die auf eine Lockerung des Versetzungsschutzes im Öffentlichen Dienst abzielen, bringt der Begutachtungsentwurf aus dem Haus von Beamtenministern Heinisch-Hosek. Um "Versetzungsbarrieren" abzubauen - so die Erläuterungen - wird unter anderem eine dienstliche Überstellung "von Amts wegen" eingeführt - im Klartext: die Versetzung eines Dienstnehmers gegen seinen Willen.

Ansonsten werden im der APA vorliegenden Papier wie angekündigt der sogenannte "verlängerte Dienstplan" für Soldaten abgeschafft und die Pensionsregeln analog zum ASVG angepasst. Einige "große Brocken" im öffentlichen Dienst, wie etwa die Nullohnrunde 2013, der Aufnahmestopp und der neue Dienstplan für die Exekutive, bedürften keiner Gesetzesänderungen und daher keines Entwurfs.

Öffentlich Bedienstete können künftig gegen ihren Willen versetzt werden, und zwar auch in andere Besoldungs- und Verwendungsgruppen. Finanzielle Verschlechterungen sind dabei nicht ausgeschlossen, sollen aber insofern begrenzt werden, als sie maximal so hoch ausfallen dürfen, als wäre jemand innerhalb der eigenen Berufsgruppe versetzt worden. Der schwächere Versetzungsschutz gilt im Beamtenministerium als Begleitmaßnahme zum Aufnahmestopp und wird deshalb auch mit konkreten Geldsummen beziffert. Ab 2013 soll er 800.000 Euro pro Jahr bringen.

Heuer acht Millionen Euro und ab dann bis 2016 jährlich 16 Millionen Euro bringt die Abschaffung des verlängerten Dienstplans, sprich, der 41-Stunden-Woche für Soldaten. Apropos Bundesheer: Verteidigungsminister Darabos hatte kürzlich angekündigt, dass Zeitsoldaten vom Aufnahmestopp ausgenommen werden sollen. Doch die Ausnahmeregeln für den Aufnahmestopp sind noch nicht endgültig fixiert. Man sei gerade in der technischen Umsetzungsphase, und die Frage der Zeitsoldaten sei Teil eines Gesamtkonzeptes, das derzeit endgültig abgestimmt werde.

Des weiteren werden im Begutachtungsentwurf die Anpassungen im Pensionsrecht zum ASVG fixiert, unter anderem der erschwerte Antritt zur Korridorpension und das Ende der Parallelrechnung, das bei den Beamten allerdings erst ab dem Jahrgang 1976 kommt. Ersteres soll bis 2016 15 Millionen Euro bringen, letzteres kostet, und zwar je eine Million von 2014 bis 2016. Und zu guter Letzt wird noch verhindert, dass es durch die geplante außerordentliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage zu keinen Gewinnen für Bezieher hoher Politikerpension kommen kann.

(APA)

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