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Pensionsentwurf in Begutachtung geschickt

17.02.2012 - 20:04
Das Paket soll Kosten sparen© APA (Fohringer)Das Paket soll Kosten sparen

Das Sozialministerium hat Freitagabend den Begutachtungsentwurf für die Pensionsmaßnahmen im Rahmen des Sparpakets in Begutachtung geschickt. Überraschungen blieben aus. Es bleibt u.a. dabei, dass die Höchstbeitragsgrundlage im kommenden Jahr außertourlich erhöht wird, die Beiträge für Selbstständige steigen, und der Antritt der Korridorpension erschwert und verteuert wird.

Ziel des Pensionspakets ist, Menschen länger in Beschäftigung zu halten und damit Kosten für das Sozialsystem einzusparen. Entgegen den Annahmen des AMS geht das Sozialministerium nicht davon aus, dass negative Auswirkungen am Arbeitsmarkt die Begleiterscheinung sind: "Es ist nicht damit zu rechnen, dass ein späterer Pensionsantritt die Erwerbschancen Jüngerer schmälert", heißt es im Begutachtungsentwurf. Die Beschäftigung Jüngerer korreliere positiv mit jener Älterer, wenn insgesamt wachstums- und beschäftigungsunterstützende Rahmenbedingungen gegeben seien.

Angehoben werden soll das Pensionsalter unter anderem dadurch, dass bis 2017 schrittweise die Anspruchsvoraussetzung für die Korridorfrühpension auf 40 Versicherungsjahre angehoben wird. Derzeit genügen 37,5. Die Abschläge steigen von 4,2 auf 5,1 Prozent jährlich. Frauen sind von der Maßnahme vorläufig nicht betroffen, da ihr gesetzliches Pensionsalter noch bei 60 liegt.

Bei der Invaliditätspension wird das bei ungelernten Arbeitern für den Tätigkeitsschutz relevante Lebensalter stufenweise bis 2017 vom 57. auf das 60. Lebensjahr angehoben. Geld in die Kasse spülen soll auch eine außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2013 um 90 Euro. Die Mehreinnahmen daraus in der Pensionsversicherung werden kommendes Jahr mit 74 Millionen angenommen und steigen bis 2017 auf 85 Millionen.

Abgeschafft wird die Parallelrechnung. Bisher ergab sich die Pension daraus, dass eine fiktiv nach Altrecht und eine nach Neurecht erstellt wurde und je nach Verweildauer im System ein Mittelwert ermittelt wurde. Nunmehr werden die alten Ansprüche zu einer Kontogutschrift zusammengefasst, wobei der Verlust für den erstbetroffenen Jahrgang 1955 nicht mehr als 1,5 Prozent ausmachen darf. Das gleiche gilt für den Gewinn.

Gewinner der Umrechnung sind nach Angaben des Sozialministeriums vor allem junge Invalide, Frauen mit Kindern und Versicherte mit sehr langen Versicherungszeiten. Verlierer sind demnach Personen, die eine stark schwankende Einkommenskarriere haben, da dadurch höhere Durchrechnungsverluste entstehen.

(APA)

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