Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft ein mögliches Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsnahme gegen den deutschen Bundespräsidenten Wulff. Dabei geht es laut Oberstaatsanwältin Simone Herbeth auch um mögliche Sonderkonditionen für einen Leasing-Vertrag für einen Privatwagen. Wulffs Anwalt Gernot Lehr wies den Vorwurf zurück, Wulff habe einen Audi Q3 privat kostenlos genutzt.
Es handle sich um Vorprüfungen, einen konkreten Anfangsverdacht gegen Wulff gebe es noch nicht, sagte Herbeth. Teil der Vorprüfung seien auch die Vorgänge um ein geschenktes Bobby-Car für Wulffs Sohn sowie Kleider, die ein Modehersteller Wulffs Frau Bettina zur Verfügung gestellt habe.
Einem Bericht der kooperierenden Zeitungen "Berliner Zeitung" und "Frankfurter Rundschau" vom Donnerstag zufolge durften die Wulffs schon ab Sommer 2011 offenbar kostenlos einen Audi Q 3 fahren - und damit Monate, bevor das Modell überhaupt markteingeführt war. Der Wagen sei dem Berliner Autohaus überraschend geliefert worden - auf Anweisung der Audi AG und mit dem Hinweis, der Wagen werde von den Wulffs abgeholt. Davon erfuhr die Berliner Staatsanwaltschaft nach Herbeths Angaben erst jetzt durch die aktuelle Berichterstattung der beiden Blätter.
Wulffs Anwalt Lehr bezeichnete die Berichte über die angebliche kostenlose Auto-Nutzung als "gezielte Falschberichterstattung". Das Ehepaar Wulff habe den Audi Q3 nicht wie berichtet im Sommer 2011, sondern erst am 22. Dezember übernommen "und die dafür marktübliche Vergütung gezahlt", erklärte Lehr. Der Anwalt richtete schwere Vorwürfe gegen die beiden Zeitungen aus Berlin und Frankfurt.
Wulff und seine Ehefrau Bettina haben derweil die Berichterstattung über die angeblich kostenlose Nutzung eines Privatwagens gerichtlich stoppen lassen. Das Kölner Landgericht erließ am Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen die "Berliner Zeitung" und die "Frankfurter Rundschau".
(APA/ag.)

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