Die EU-Kommission will von Frankreich Beweise sehen, dass die jüngsten Abschiebungen von Roma nach Bulgarien und Rumänien nicht gegen europäischen Recht verstoßen haben. In der "vorläufigen rechtlichen Analyse" der EU-Kommission heißt es: "Die Kommission ersucht die französischen Stellen um detaillierte Informationen, ob und in wie weit die Schutzklauseln in den jüngsten Fällen angewendet wurden."
EU-Bürger, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Gastland bedrohen würden, könnten in ihr Heimatland ausgewiesen werden. Dies setze nach EU-Recht aber eine Einzelfallprüfung voraus, heißt es in dem internen, neun Seiten langen Papier, das von Justizkommissarin Viviane Reding gemeinsam mit Innenkommissarin Cecilia Malmström und Sozialkommissar Laszlo Andor erstellt wurde. "Nationale Maßnahmen, die auf Grundlage der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit getroffen wurden, müssen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit achten und müssen ausschließlich auf dem persönlichen Verhalten der betreffenden Person gründen."
Die Dienststellen stünden in engem Kontakt mit den französischen Behörden, um die von Frankreich behauptete "Freiwilligkeit" der Rückführungen zu klären, heißt es in der Analyse weiter. "Die Tatsache alleine, dass ein Pauschalbetrag an EU-Bürger im Fall ihrer Rückkehr gezahlt wird, ist nach der vorläufigen Analyse der Kommissionsdienststellen nicht ausreichend, um diese Rückführungen außer den Anwendungsbereich der Grundsätze der EU-Freizügigkeitsrichtlinie zu stellen." Frankreich hat den nach Rumänien und Bulgarien abgeschobenen Roma eine "Rückkehrhilfe" in Höhe von 300 Euro pro Erwachsenem und 100 Euro pro Kind gezahlt.
Zudem will die Kommission klären, welche Folgen den Ausgewiesenen drohten, wenn sie nach ihrer Rückkehr in ihre Heimat wieder nach Frankreich einreisen. "Einreiseverbote können nicht über abgeschobene EU-Bürger verhängt werden, nur weil sie nicht mehr die Erfordernisse für einen Aufenthalt erfüllen.
(APA)

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