Nach Deutschland folgte heute Österreich. Was der Spruch des EU-Gerichtshofes gegen das Glücksspielmonopol in Deutschland bedeutet, analysiert Oliver Voß für die deutsche "Wirtschaftswoche":
Voß sieht den eindeutigen Verlierer dieses Urteils: "Für die deutsche Politik ist das wie ein Schlag ins Gesicht." Diese habe sich mit Händen und Füßen gewehrt, das Monopol an die zum Teil Grenzen überschreitenden und in den Markt drängenden (Online-)Anbieter zu verlieren - mit skurrilen Folgen. So waren etwa Internet-Spielmöglichkeiten à la Bwin nicht nur von Bundesland zu Bundesland erlaubt beziehungsweise verboten, in Berlin war sogar entscheidend, ob sich der Spielwillige im ehemaligen Ost- oder Westteil befand.
Was sprach für, was gegen das Monopol? Voß verdeutlicht: Dagegen habe der Grundsatz der europäischen Dienstleistungsfreiheit gesprochen. Dafür, zumindest in der Argumentation des Staates: die öffentliche Kontrolle gegen eine Inflation an Anbietern und eine Verbreitung von Spielsucht. Dieses Argument ließen aber die EU-Richter nicht gelten - bewerbe doch der Staat seine eigenen Lottoangebote mit viel Aufwand.
Ob das Kippen durch den Europäischen Gerichtshof unmittelbare Auswirkungen auf die komplexe Gesetzeslage hat, dürfte niemand so recht einschätzen können, so Voß schließlich. Denn Deutschland habe einen Glücksspielstaatsvertrag, der bis Ende 2011 läuft. Sein Fazit daher: "Viele Anbieter hoffen auf eine Liberalisierung des Milliardenmarktes, doch erst einmal droht ein rechtliches Vakuum."

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