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Grasser: ein Österreicher in Vaduz

Herbert Neubauer/APA/picturedesk.com

relevant Redaktion

Grasser: ein Österreicher in Vaduz

22.12.2011
Was ein Liechtensteiner Regierungsskandal mit dem Fall Grasser zu tun hat. Und: Warum die Mühlen der Behörden langsam mahlen.

Eine Sondersitzung im Liechtensteiner Parlament wäre an und für sich noch keine Nachricht, die in Österreich hohe Wellen schlägt. Ganz anders liegt der Fall jedoch, wenn es dabei auch direkt oder indirekt - das ist noch Gegenstand der Ermittlungen - um Karl-Heinz Grasser geht.


Brisante Unterlagen sechs Wochen verschwunden

Denn ausgerechnet der Vorstand einer Liechtensteiner Stiftung von Grasser, der gleichzeitig Anwalt eines ehemaligen Meinl-Fonds-Managers ist, soll bei einer Akteneinsicht im Oktober dieses Jahres Unterlagen entwendet haben; woraufhin ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Nachdem zwei Hausdurchsuchungen bei dem Juristen ergebnislos verliefen, soll er sechs Wochen später die fehlenden Dokumente dem Gericht zurückgegeben haben. Untersuchungen sollen nun klären, ob in den Papieren mögliche - Grasser belastende - Informationen entfernt wurden. - Es gilt die Unschuldsvermutung.

Licht ins Dunkel versucht Uwe Ritzer von der Süddeutschen Zeitung zu bringen: "In Liechtenstein sitzt die Firma von Grassers Geschäftspartner und Wirtschaftstreuhänder. (...) Über die Zürcher Ferint AG stehen beide in Verbindung. Über ein Ferint-Konto wickelte Grasser jene 500.000 Euro ab, die er bei der Hypo Alpe Adria investierte - kurz vor dem Verkauf an die BayernLB. Angeblich nur als Treuhänder für seine Schwiegermutter. Für wen auch immer - der Deal brachte 280.000 Euro Gewinn."

Und das ist nicht alles, erinnert Herbert Lackner vom profil: "Von vier bis neun Millionen auf Grassers Konten war zuletzt die Rede, und diese können weder aus seinem Ministerbezug – 16.000 Euro brutto – noch aus seinem nur 18 Monate währenden Engagement bei Meinl International Power (MIP) stammen. Wenn doch, wäre das erst recht ein Skandal: Die Käufer der MIP-Papiere haben immerhin ein Drittel ihres Geldes verloren." Ganz zu schweigen von den Verdachtsmomenten in der Buwog-Affäre und weiteren Regierungsdeals.

Während Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, betont, dass sein Mandant mit dem Liechtensteiner Skandal nichts zu tun habe, zieht die Affäre bei unseren Nachbarn weite Kreise bis hinauf zur Regierungsspitze. Denn der unter Verdacht stehende Anwalt ist Abgeordneter der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP). Und, verdeutlicht Norbert Rief von Die Presse die Brisanz: "Die Fortschrittliche Bürgerpartei stellt derzeit in Liechtenstein mit Aurelia Frick die Justizministerin."

Christian Böhmer und seine Kollegen vom Kurier drehen angesichts der Ausweitung der Causa das Rad der Zeit weiter: "Sollte Grasser Untreue (§153 StGB) nachgewiesen werden, ist er nicht mit zehn, sondern laut Rechtsexperten sogar mit 15 Jahren Haft bedroht (§ 313 StGB/ Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung)."


Zähe Ermittlungen

Dass die Ermittlungen in diesem Fall jedoch schon seit geraumer Zeit zäh fließen, hat laut Hans Rauscher von Der Standard ganz bestimmte Gründe: "Die liechtensteinischen Justizbehörden haben vor Monaten auf Antrag der österreichischen Korruptionsstaatsanwaltschaft Unterlagen aus dem Umfeld Grassers beschlagnahmt, sie aber noch nicht an Österreich herausgegeben."

Und, schließt sich ihm Bernhard Odehnal von der Basler Zeitung an: "Im Herbst 2010 hatten die österreichischen Staatsanwälte ihre Kollegen in beiden Ländern (Schweiz und Liechtenstein, Anm.) um Hausdurchsuchungen gebeten. Erst im April 2011 fanden diese Durchsuchungen tatsächlich statt."

Für Helmut Brandstätter vom Kurier ist daher klar, was jetzt zu tun wäre - die Aktivierung des "Mafiaparagrafen", der bei weniger prominenten Verdächtigen - Stichwort Tierschützer - eindrucksvoll zur Anwendung kam: "Würde endlich nach diesem Tatbestand gegen Grasser und seine Freunde untersucht, wäre es viel einfacher, die Stiftungen in Liechtenstein zu knacken."


Kann das Rache sein?

Die SPÖ fordert vor diesem Hintergrund die U-Haft für Grasser wegen Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr. Danach sieht es im Moment zwar nicht aus; dass Grasser aber ein reines Opfer der Justizbehörden und der Neider sein soll, fällt im Licht der neuesten Erkenntnisse wahrlich schwer.

Ute Rossbacher

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