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Abgewiesene Schwangere - Kein medizinischer Fehler

09.02.2012 - 14:01
Husslein zeigt die Ergebnisse des Gutachtens© APA (Neubauer)Husslein zeigt die Ergebnisse des Gutachtens

Im Fall einer Frühschwangeren, die vor einigen Wochen in Wiener Spitälern nach Blutungen nicht aufgenommen wurde und einen Abortus erlitt, ist es an der Universitäts-Frauenklinik der MedUni Wien im AKH "zu keinem medizinischen Fehlverhalten" gekommen. Dies ist das Fazit eines medizinischen Gutachtens aus Deutschland. Kritik kommt vom Wiener Patientenanwalt Konrad Brustbauer.

Das Gutachten präsentierten am Donnerstag der MedUni Wien-Rektor Wolfgang Schütz und der Chef der Universitäts-Frauenklinik, Peter Husslein. Schütz hatte ein Gutachten beim derzeitigen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Klaus Friese, bestellt. Mankos in der Kommunikation zwischen Ärztin und Patientin bzw. in der Dokumentation wurden eingestanden. Kritik übten Schütz und Husslein an der Wiener MA40, welche von Fehlern gesprochen hatte.

"Wir fühlen mit Frau Sandra W. und ihrer Familie. Es ist äußerst bedauerlich, dass sie ihr Kind verloren hat, doch ist dieser schmerzliche Verlust nicht auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen. (...) Im Wesentlichen sagt das Gutachten, dass die Angriffe auf die Ärztin der MedUni Wien am AKH zurückzuweisen sind. Das Gutachten bestätigt, dass es keinen Zweifel am medizinischen Verhalten der Ärztin gibt", sagte Schütz.

Defizite sind - so Husslein - am ehesten im Kommunikationsablauf mit der betroffenen Patientin offenkundig geworden. Die Frau hatte mit der Gynäkologin am Wiener AKH zwar ein Gespräch, doch dieses wurde nicht entsprechend dokumentiert. Darüber hinaus, so der Klinikchef: "Psychologisch ungeschickt war es, die Patientin nicht anzuschauen. Klüger wäre es gewesen, die Patientin anzuschauen. Medizinisch ist kein Fehler gemacht worden."

Brutsbauer hege unterdessen Zweifel, dass das Gutachten "auf einer ausreichenden Befundlage" beruhe, sagte Brustbauer der APA. Die Patientenanwaltschaft prüft derzeit Möglichkeiten eines Schadenersatzes für die Patientin, die ihr Kind verloren hat.

(APA)

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