Ein vierjähriges Mädchen aus Wien, das bereits vor drei Jahren seiner Mutter weggenommen worden war und seither bei einer Grazer Pflegefamilie lebt, sollte Ende Jänner laut einem Gerichtsbeschluss zurück zur leiblichen Mutter. Das Jugendamt berief dagegen, ein Berufungsgericht hob das Urteil auf, wie das Ö1-Morgenjournal am Mittwoch berichtete.
Ein langwieriger Rechtsstreit um die Kleine geht damit in die nächste Runde. Jugendämter und Familienrichter stecken in einem Dilemma, wie beide Seiten im APA-Gespräch betonten. Wann darf man Kinder ihren leiblichen Eltern wegnehmen und wann haben sie Anrecht darauf, sie zurück zu bekommen?
Die 17-jährige Mutter gebar Ende Februar 2007 ein Mädchen. Wie bei minderjährigen Müttern üblich lag die Obsorge ex lege beim Wiener Jugendamt. Das heißt, die junge Frau wurde laufend vom Jugendamt betreut. Mit der Volljährigkeit der Mutter gab es eine Gefährdungsabklärung, wie Herta Staffa, die Sprecherin der MA11, zur APA sagte. "Es wurde damals vernachlässigendes Verhalten festgestellt." Die junge Frau sei viel vor dem Computer gesessen, habe ihr Kind nicht beachtet, seine Bedürfnisse nicht wahrgenommen, so Staffa.
Per Gerichtsbeschluss wurde das Mädchen Anfang Jänner 2009 zu einer Pflegefamilie nach Graz gebracht. Die Kleine sei von den "neuen" Eltern als apathisch, bedürfnislos, verstört und schreckhaft beschrieben worden. Mit der leiblichen Mutter gab es 14-tägige Besuchskontakte.
Das Jugendamt stellt der Mutter nicht in Abrede, dass sie in den vergangenen Jahren dazugelernt hat, wie Herta Staffa betonte. Laut Ö1 soll sie einen Elternführerschein und ein Praktikum in einem Kindergarten absolviert haben. Das Gericht entschied daraufhin, das Kind Ende Jänner der leiblichen Mutter zurückzugeben. Die Pflegeeltern haben die Vierjährige darauf vorbereitet, ehe wenige Tage vor dem Umzug dem Einspruch des Jugendamts von einem Berufungsgericht stattgegeben wurde - und das Mädchen bis auf weiteres bei den Pflegeeltern bleibt.
"Das ist sicher ein Wahnsinn für die Mutter. Sie hat aus ihrer Sicht viel gelernt und jetzt bekommt sie ihr Kind erst recht nicht", meinte Staffa. "Darum geht es jetzt aber nicht. Unser Fokus liegt auf dem Wohl des Kindes." Das bald fünfjährige Mädchen sei bei der Pflegefamilie sozial gut eingebettet, geht in den Kindergarten, hat Freunde und stabile Beziehungen, meinte Staffa. Was wiegt schwerer: Dass das Kind nun aus seiner gewohnten Umgebung bei der Pflegefamilie herausgerissen wird und zurück zur Mutter kommt - oder, dass es seine seither aufgebauten Bindungen weiter halten kann? Ein neues Gutachten soll nun klären, was die Trennung von der Pflegefamilie für das Mädchen bedeuten würde.
(APA)

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