In der Debatte um das Rauchverbot sorgt nun ein skurriler Verstoß für böses Blut: Ausgerechnet gegen ein Lokal im Gebäude des Gesundheitsministeriums liegen wegen Nichteinhaltung des gesetzlichen Qualmverbots mehrere Anzeigen vor. Die Ressortsprecherin bestätigte einen Bericht der Tageszeitung "Österreich": "Ich weiß, dass es auch Leute aus dem Ministerium waren, weil sie das zu Recht ärgert."
Machen könne das Ministerium gegen die Verstöße nicht viel. "Das ist ein Wirt, wie jeder andere auch", so die Sprecherin. "Wir haben ihn natürlich darauf aufmerksam gemacht. Wenn es in unserer Kompetenz liegen würde, würden wir uns natürlich den Vertrag ansehen." Das Lokal befinde sich wie ein Bäcker, eine Bank und das Gesundheitsministerium in einem Gebäude der Bundes Immobilien Gesellschaft (BIG), die als Vermieter zuständig sei. Das Ministerium - ebenfalls eingemietet - könne nichts unternehmen.
Die BIG selbst fühlt sich für die Causa allerdings in keiner Weise zuständig: "Ein Vermieter kann da nicht eingreifen", berief sich Sprecher Ernst Eichinger gegenüber der APA auf das Mietrechtsgesetz. "Das ist ein ganz normaler Mieter wie jeder andere auch, wo wir keinerlei Recht haben, ihm vorzuschreiben, ob er die Rauchergesetze einhält oder nicht." Verantwortlich dafür sei ausschließlich der Lokalbetreiber. "Das wäre ja Wahnsinn, wenn die Eigentümer dafür sorgen müssten, dass die Rauchergesetze eingehalten werden", so Eichinger.
Probleme gab es mit der Gasstätte laut Rosenberger vor allem wegen Tischen außerhalb des Lokals in der öffentlich zugänglichen Aula. Dort sei unerlaubterweise geraucht worden, nach einigen Anzeigen halte sich der Gastronom nun aber an das Gesetz. Im Inneren habe der Wirt einen Nichtraucherraum eingerichtet. Die Gaststätte sei für jedermann zugänglich und habe mit dem Ministerium direkt nichts zu tun, betonte die Sprecherin.
(APA)

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