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Juristen glauben an EU-weites Rauchverbot

05.04.2010 - 05:42
Vor Investitionen wird Gastronomen abgeraten© APA (Pfarrhofer)Vor Investitionen wird Gastronomen abgeraten

Seit eineinhalb Jahren gilt in Österreich ein Rauchverbot mit zahlreichen Ausnahmebestimmungen. In knapp drei Monaten läuft die Übergangsfrist für Gastronomen ab, um abgetrennte Nichtraucherbereiche zu schaffen. Verfassungsjurist Heinz Mayer rechnet allerdings damit, dass die viel kritisierte Regelung nicht langfristig halten wird. Er glaubt an die baldige Einführung eines EU-weiten Qualmverbots.

"Das ist sehr realistisch, weil die Gesundheitsbelastung für Arbeitnehmer und Passivraucher so gut dokumentiert ist, dass das nur mehr eine Frage der Zeit ist", betonte Mayer im APA-Gespräch. "Mittelfristig wird es auf ein totales Rauchverbot hinauslaufen." In Umbauarbeiten würde der Jurist daher "keinen Euro investieren".

Sein Kollege Bernd-Christian Funk sieht es ähnlich: "Es ist im Gespräch auf europäischer Ebene eine Richtlinie zu schaffen." Wer sich nicht daran halte, soll durch hohe Strafen und kurze Prozesse "stigmatisiert" werden, meinte Funk. Dies sei aber eine unverbindliche Empfehlung. Eine Richtlinie, dass sich EU-Staaten an diese Vorgehensweise halten müssten, gebe es nicht.

Sehr wohl ist eine solche Richtlinie laut Mayer aber bezüglich der Einführung eines Rauchverbots denkbar - und zwar mit dem Ziel, Arbeitnehmer zu schützen. Laut Funk bringt aber auch eine solche Regelung kein hundertprozentiges Rauchverbot: Wo nur der Lokalbesitzer die Bedienung vornehme und es gar keine Angestellten gebe, dürften die Gäste weiter rauchen, meinte der Jurist.

Entschließe sich die österreichische Regierung in naher Zukunft selbst zu einem generellen Rauchverbot, wäre das ein "verfassungsrechtliches Problem", betonte Funk. "Nachdem vor gar nicht langer Zeit ein differenziertes Rauchverbot eingeführt wurde, wäre es wohl nicht zulässig, wenn unmittelbar danach ein totales Rauchverbot kommt." Hintergrund ist der im Gleichheitsgebot verankerte Vertrauensschutz: Wer für eine gesetzliche Bestimmung Investitionen tätigt, dem darf das dadurch erlangte Recht nicht einfach wieder weggenommen werden. Genau dies würde laut Juristen auf Besitzer extra umgebauter Lokale zutreffen, das Gesetz wäre dadurch vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippbar.

(APA)

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