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14.000 Euro Entschädigung für Schiffspassagiere

27.01.2012 - 11:03
Konsumentenschutzverband zufrieden© APA (epa)Konsumentenschutzverband zufrieden

Die Passagiere des am 13. Jänner havarierten Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" werden eine Entschädigung von 14.000 Euro pro Kopf erhalten. 11.000 Euro sollen den Verlust von Gepäck und die psychischen Schäden decken. 3.000 Euro gelten als Kostenrückerstattung für die Heimreise, berichteten die italienischen Konsumentenschutzverbände.

Kunden, die Kreuzfahrten mit der Gesellschaft "Costa Crociere" gebucht haben, können sie bis 7. Februar kostenlos stornieren, beschloss die Reederei. Die Konsumentenschutzverbände zeigten sich mit der Einigung zufrieden.

Jeder Passagier kann die Entschädigung annehmen oder auf anderen Wege gegen die Kreuzfahrtgesellschaft vorgehen. Sammelklagen gegen die Reederei wurden bereits von US-Passagieren eingereicht. Das französische Justizministerium kündigte an, dass sich ein Pariser Gericht mit der Frage der Entschädigungen für die 462 Franzosen an Bord der "Costa Concordia" kümmern wird.

Auch die 77 Österreicher, die sich an Bord der "Costa Concordia" befanden, können mit einer baldigen Entschädigung rechnen. Eurotours, exklusiver Reiseveranstalter von Hofer-Reisen, bei dem 50 Österreicher die Kreuzfahrt gebucht hatten, das Österreichische Verkehrsbüro, und "Costa Crociere" haben sich darauf geeinigt, dass im Sinne einer koordinierten Abwicklung sämtliche Ersatzansprüche der Österreicher nun direkt bei Costa Kreuzfahrten in Hamburg gebündelt und von der Kreuzfahrtgesellschaft abgewickelt werden, um sicherzustellen, dass die Gäste nur einen Ansprechpartner haben und somit eine effiziente und rasche Bearbeitung gewährleistet ist.

(APA)

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